Anträge

Klimaschutzquartiere

Entwicklung von Klimaschutzquartieren im Bereich Oberweg/An der Landwehr und Bereich zwischen Ahornstraße und Friedhof

Sitzung des Bauausschusses am 18.03.2021, TOP 9, 10 + 13

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brüx, sehr geehrter Herr Pottbeckers,


wir beantragen die Überarbeitung der mit den Verwaltungsvorlagen 113, 114 und 120
vorgelegten städtebaulichen Konzepte in der Form, dass der ökologische Ausgleich
innerhalb der Plangebiete erreicht werden kann und zudem die Planung und Festsetzung
von Klimaschutzquartieren ermöglicht wird.


Begründung:
Bereits in unserer Anregung gem. § 24 GO vom 17.11.2019 („Kauf von Ökopunkten, VV
1009), die leider bis heute nicht abschließend beraten und beschieden wurde, haben wir
angeregt, dass in neuen Plangebieten ein integrierter ökologischer Ausgleich, bevorzugt auf
Flächen, die im Eigentum der Gemeinde Issum verbleiben, geschaffen wird. Dieses Ziel
sehen wir durch die vorgelegten städtebaulichen Konzepte nicht verwirklicht und beantragen
die Aufnahme des ökologischen Ausgleichs innerhalb der Plangebiete in die städtebaulichen
Konzeptionen.


Vor Beginn der eigentlichen Bauleitplanverfahren weisen wir darauf hin, dass aus unserer
Sicht bei der Aufstellung der Bebauungspläne das Ziel sein muss, dass in den Plangebieten
Klimaschutzquartiere mit einem Vorbildcharakter entstehen müssen. Dabei sollen
mindestens folgende Punkte Beachtung finden:


- Energieeffiziente Häuser, Standard mindestens KfW 40
- Verpflichtender Einsatz von Photovoltaik- und Solaranlagen
- Nutzung des Regenwassers in den Plangebieten, z. B. zur Bewässerung
- Festsetzung einer maximalen GRZ von 0,4 für alle Grundstücke
- Beheizung möglichst über eine Quartierslösung, mindestens aber mit Luft-Wärme-Pumpen in den einzelnen Häusern
- Festsetzung einer Pflicht zur Verwendung von Baustoffen, deren
  Rohstoffgewinnung/Nutzung umweltverträglich ist und die einfach entsorgt werden
  können, idealerweise biologisch abbaubar sind und nach Möglichkeit ohne großen
  Energie- und Transportaufwand hergestellt wurden (Beschaffung regionaler Baustoffe)
- Pflicht zur Dachbegrünung für die Häuser und Nebenanlagen
- Festsetzungen von GRZ und Geschossigkeit in einer Art, die sowohl Einzel- als auch
  Mehrfamilienhäuser ermöglicht
- Verbot der Verschotterung bzw. wasserundurchlässigen Versiegelung der Vorgärten
- Erstellung eines Begrünungskonzeptes für die Vorgärten und den öffentlichen Raum als
  Fachbeitrag zu den Bebauungsplänen; durch umfangreiche Begrünung sollen
  Abkühleffekte erzielt werden
- Erstellung eines einheitlichen Architekturkonzepts, um einen Quartierscharakter zu
  erhalten
- Anlage von generationsübergreifenden naturnahen Spielflächen als Spiel-,
  Begegnungs- und Erlebnisräume für alle Bewohner unter Berücksichtigung des
  Inklusionsgedankens


Auch diese Punkte sollten bereits vorab in das städtebauliche Konzept aufgenommen
werden.

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