Anträge

Haushaltssicherungskonzept

Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes

Sehr geehrter Bürgermeister Brüx, sehr geehrte Damen und Herren,


wir beantragen, dass der Rat der Gemeinde Issum (oder der ihn derzeit ersetzende Haupt- und Finanzausschuss) die Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes beschließt.


Begründung:


Nach dem Haushaltsplan 2021 ist im Ergebnishaushalt ein, um die Haushaltsbelastungen
aufgrund der Corona-Pandemie bereinigtes, Defizit in Höhe von über 1,5 Mio. € dargestellt.
Dem ersten Haushaltsplanentwurf war zu entnehmen, dass damit zu rechnen ist, dass die in
den Vorjahren gebildete Ausgleichsrücklage 2024 aufgezehrt wird und die Allgemeine
Rücklage in Anspruch genommen werden muss. Somit müssten die Haushaltsplanungen der
Gemeinde ab 2024 dem Kreis Kleve zur Genehmigung vorgelegt werden.


Eine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß
§76 GO NW besteht derzeit für die Gemeinde Issum nicht. Allerdings zeichnen sich nach
dem Haushaltsplanentwurf auf der Grundlage der Haushaltsplanung ab 2020 und der
mittelfristigen Finanzplanung Plandefizite im Ergebnishaushalt ab, die ggfs.
Haushaltssicherungsmaßnahmen erforderlich werden lassen. Dieses sollte Anlass genug
sein, bereits jetzt umfassende Maßnahmen zu einem Gegensteuern zu ergreifen.
Wir beantragen daher die Aufstellung eines freiwilligen Haushaltssicherungskonzeptes. In
diesem sollen alle Standards sowie die freiwilligen Leistungen daraufhin überprüft werden,
ob die Gemeinde diese in Zukunft noch leisten kann.


Wir sind sehr sicher, dass die Gemeinde Issum bei einem rechtzeitigen Gegensteuern noch
in der Lage sein wird, auch in Jahren nach 2024 selbstbestimmt über ihren Haushalt
entscheiden zu können.

Zurück