Anträge

Kauf von „Ökopunkten“

Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Brüx,

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Issum hat in seiner Sitzung am 13.11.2019 einstimmig beschlossen, dass im Haushaltsjahr 2020 Ausgabemittel in Höhe von
120.000,00 Euro für den Kauf von 30.000 sog. “Ökopunkte” vorgesehen werden sollen. In der Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 984 wird dies wie folgt begründet:

“Im Zuge von Bauleitplanverfahren ist die Gemeinde verpflichtet, Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung von Flächen durchzuführen. Dieser ökologische Ausgleich wurde bisher auf einer gemeindlichen landwirtschaftlichen Fläche im Bereich der Niederwalder Straße durchgeführt. Um diese Fläche zukünftig nicht mehr der Landwirtschaft zu entziehen, sollte ein Erwerb von Ökopunkten erfolgen. Es ist u.a. beabsichtigt, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Errichtung des Feuerwehrgerätehauses im Bereich der Hoerstgener Straße in Sevelen die erforderliche externe Kompensation durch das anerkannte 'Ökokonto Heidemann' zu erbringen. Es werden die gesamten Ökopunkte im Umfang von ca. 30.000 Punkten erworben, um auch für zukünftige Planverfahren für entsprechenden Ausgleich vorzusorgen.”

 

Nach dem auf den Internetseiten der Gemeinde Issum veröffentlichen Bebauungsplanentwurf für das Feuerwehrgerätehaus Sevelen handelt es sich bei dem “Ökokonto Heidemann” um eine private Ökokontofläche, die sich südöstlich der Hoflage „Grote Winter“ (Niederwalderstraße 91a (K 35)) in der Gemarkung Issum, Flur 5, Flurstück 78, ca. 6,4 km nördlich des Plangebiets des Feuerwehrgerätehauses Sevelen befindet. Das benannte Ökokonto sieht die Aufwertung ackerbaulich genutzter Flächen (6.375 m²) durch die Anlage einer Streuobstwiese und einer freiwachsenden Feldhecke vor. Die Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Derzeit stehen dort noch rund 30.000 “Ökopunkte” zur Verfügung, die die Gemeinde Issum jetzt offenbar erwerben will.

Ebenfalls im Bereich der Niederwalder Straße, nach unserer Kenntnis am ehemaligen “Römerhof”, befindet sich die o. g. bisherige Ausgleichsfläche der Gemeinde. Hier wäre ein
weiterer ökologischer Ausgleich von Plangebieten offenbar auch möglich. Allerdings soll “diese Fläche nun nicht mehr der Landwirtschaft entzogen werden”.

Mit dem Kauf der Ökopunkte an der Niederwalder Straße 91 a zum Preis von 120.000,00 Euro, also von gut 20,00 Euro pro Quadratmeter Grundstückseigentümer, wird die Gemeinde Issum lediglich Eigentümerin der “Ökopunkte”. Das Grundstück verbleibt im Eigentum des bisherigen Grundstückseigentümers. Insofern erscheint uns der Kaufpreis für diese Ökopunkte im Verhältnis zum Grundstückswert recht hoch.

Nach dem Entwurf des Bebauungsplans “Feuerwehrgerätehaus Sevelen” werden für den dortigen ökologischen Ausgleich 16.823 “Ökopunkte” benötigt. Folglich würden der Gemeinde Issum bei der Umsetzung des geplanten Kaufs über den Bedarf “Feuerwehrgerätehaus” hinaus noch über 13.000 “Ökopunkte” zum ökologischen Ausgleich anderer Plangebiete zur Verfügung stehen. Wofür genau und zu welchem Zeitpunkt diese Punkte eingesetzt werden sollen, wurde in der Veränderungsliste nicht näher spezifiziert. Rechnerisch ergibt sich für diese etwa 13.000 Ökopunkte ein Kaufpreis von insgesamt ca. 52.000,00 Euro. Hierfür gibt es offenbar keinen akuten Bedarf.

In den Medien wird über Kauf und Handel von Ökopunkten eher kritisch berichtet (z. B. im Bericht “Die Ökopunkte-Lüge: Wie mit der Natur Kasse gemacht wird” im Report Mainz vom 20.08.2019). Außerdem halten wir es gegenüber den Bürger*innen für nur schwer vermittelbar, dass die Gemeinde Issum zwar Maßnahmen gegen die Ausbreitung von
Versiegelungen in den Vorgärten (Schotterflächen) auflegt, aber selber nicht für einen ökologischen Ausgleich bei gemeindeeigenen Baumaßnahmen auf eigenen Flächen sorgt.

Aus unserer Sicht können im Bebauungsplanbereich “Feuerwehrgerätehaus Sevelen” durchaus noch mehr ökologische Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Dach- oder Fassadenbegrünung,
Austausch der geplanten Hecken gegen “wertvollere” ökologische Gestaltungen usw.) vorgenommen werden. Dieses würde das auszugleichende Defizit erheblich verringern.

Außerdem sollte die am Römerhof im Eigentum der Gemeinde Issum stehende Ausgleichsfläche aufgewertet werden. Uns ist natürlich bewusst, dass dadurch die landwirtschaftliche
Nutzung dieser Fläche möglicherweise für in der Nähe bzw. in der Gemeinde Issum liegende Betriebe ausgeschlossen wird. Dennoch sollte hier das Gemeinwohl einzelnen wirtschaftlichen Interessen vorgezogen werden.

Wir regen daher an, dass die Gemeinde Issum prüft,

  1. ob im Bereich des Bebauungsplanbereichs “Feuerwehrgerätehaus Sevelen” noch Potenziale für den ökologischen Ausgleich in diesem Planbereich vorhanden sind,
  2. in welchem Umfang ein ökologischer Ausgleich auf der gemeindeeigenen Fläche an der Niederwalder Straße generiert werden kann und
  3. wo und in welchem Umfang auf gemeindeeigenen Flächen ein ökologischer Ausgleich für zukünftige Plangebiete geschaffen werden kann.

Für diese Maßnahmen sollte nach unserer Einschätzung ein Betrag in Höhe von 120.000,00 Euro mehr als auskömmlich sein.

Für zukünftige Plangebiete schlagen wir vor, dass die Gemeinde bereits bei der Planung für einen integrierten ökologischen Ausgleich sorgt. So sollten zum Beispiel in Baugebieten von vorn herein Baum- und Strauchplanzungen in ausreichendem Maße eingeplant werden, die im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Vorgaben im Bebauungsplan zur Vermeidung von „Steingärten“ sind zwar löblich, aber bei Zuwiderhandlung hat die Gemeinde keine rechtliche Handhabe. Bei den heutigen Baulandpreisen und Parzellengrößen von unter 300m² ist es auch nachvollziehbar, wenn die neuen stolzen Eigenheimbesitzer nicht mit einem einzigen Baum ihren gesamten Garten zu stellen.

Wir sehen es als Aufgabe der Politik, für ein gesundes Microklima in unseren Dörfern zu sorgen. Vor allem im Hinblick auf zukünftig vermehrt auftretende Extrem-Hitzeereignisse.

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