Anträge

Gerechtere Staffelung der Beiträge für den offenen Ganztag

Die Staffelung der Elternbeiträge für den offenen Ganztag in Issum ist nicht mehr zeitgemäß, deshalb haben wir uns an den Rat der Gemeinde gewandt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Brüx,

wir regen eine Anpassung der Elternbeiträge für den sog. “Offenen Ganztag” in den Grundschulen der Gemeinde Issum an.

Entsprechend des RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 in der aktuellen Fassung (BASS 12-63 Nr. 2) können für die Teilnahme von Kindern am Angebot der Offenen Ganztagsschule ab dem 01.02.2020 Elternbeiträge von bis zu 197,00 Euro erhoben werden. Zusätzlich zur sozialen Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern kann auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, vorgesehen werden.

Gemäß der auf der Homepage der Gemeinde Issum veröffentlichen “Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule im Primarbereich" beträgt der monatliche Höchstbetrag derzeit 125,00 Euro. Dieser wird ab einem Jahreseinkommen von brutto 61.500,00 Euro erhoben. Sofern zwei Kinder einer Familie den Offenen Ganztag besuchen, wird für das zweite Kind der Beitrag um 50 % ermäßigt.

Bruttojahres
-einkommen

Monats
-beitrag

bis

15.000 €

0,00 €

bis

24.600 €

20,00 €

bis

36.900 €

45,00 €

bis

49.200 €

62,50 €

bis

61.500 €

85,00 €

über

61.500 €

125,00 €


aktuelle Beitragsfestsetzung

Nach unserer Auffassung sollte die Gemeinde Issum die Möglichkeit nutzen, einen höheren Maximalbeitrag festzulegen um die unteren Einkommensgruppen zu entlasten. Gleichzeitig könnte eine Ermäßigung der Beiträge um 50 % für Geschwisterkinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, eingeführt werden. Dieses würde zu einer erheblichen finanziellen Entlastung für solche Familien führen.

Es ist sachgerecht, dass eine Beitragserhebung erst bei einem Einkommen von 25.000,00 Euro einsetzt. Für darunter liegende Jahreseinkommen stellen Elternbeiträge eine nicht zumutbare Belastung dar.

Bruttojahres
-einkommen

Monats
-beitrag

bis

25.000 €

0,00 €

bis

37.500 €

20,00 €

bis

50.000 €

45,00 €

bis

62.500 €

70,00 €

bis

75.000 €

100,00 €

bis

87.500 €

130,00 €

bis

100.000 €

160,00 €

bis

112.500 €

190,00 €

über

112.500 €

197,00 €


Beispielvorschlag Beitragsfestsetzung

Wir schlagen daher eine neue Einkommens- bzw. Beitragsstaffelung vor. Dadurch würden alle Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 75.000 Euro entlastet werden. Die obenstehende Tabelle ist ein Vorschlag, der sich an den Beiträgen in anderen Gemeinden orientiert.
In einem ersten Schritt sollte die Verwaltung prüfen, in wie weit sich das Beitragsaufkommen durch eine neue Beitragsfestsetzung ändert.
Ein gleichbleibendes Beitragsaufkommen wäre wünschenswert.

 

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